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Strafanzeige · Opfer einer Straftat

Die ersten 48 Stunden nach einer Straftat

Von der Soforthilfe bis zur Strafanzeige – Ihre Checkliste

Die ersten Stunden nach einer Straftat entscheiden oft über Ihre Sicherheit, Ihre Gesundheit und Ihre späteren Rechte. Diese Checkliste Ihrer Fachanwältin für Strafrecht führt Sie ruhig und Schritt für Schritt durch die wichtigsten Maßnahmen – bis hin zur Strafanzeige und der anwaltlichen Begleitung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuerst in Sicherheit bringen – Notruf 110 (Polizei) oder 112 (medizinischer Notfall).
  • Beweise sichern und ein eigenes Gedächtnisprotokoll mit genauen Uhrzeiten anfertigen.
  • Ärztlich untersuchen lassen – auch ohne sichtbare Verletzungen.
  • Strafanzeige erstatten; bei Antragsdelikten gilt eine Frist von drei Monaten (§ 77b StGB).
  • Früh eine Opferanwältin einschalten – für Akteneinsicht und aktive Nebenklage; die Kosten trägt häufig die Rechtsschutzversicherung.

Ihre Checkliste – Schritt für Schritt

1

0–30 Minuten

Sicherheit herstellen

Bringen Sie sich und andere in Sicherheit. Wählen Sie 110 bei akuter Gefahr oder 112 bei Verletzungen.

2

Erste Stunden

Beweise sichern

Verändern Sie den Tatort möglichst nicht. Fotografieren Sie Verletzungen und Schäden, bewahren Sie Kleidung und Gegenstände auf, notieren Sie Zeugen und deren Kontakt.

3

Erste Stunden

Gedächtnisprotokoll anfertigen

Schreiben Sie den Vorfall zeitnah für sich selbst auf – so genau wie möglich. Halten Sie besonders die Uhrzeiten fest, wann sich was ereignet hat, dazu Orte, Beteiligte und Ihre eigenen Beobachtungen. Solche Aufzeichnungen sind später ein wertvolles Beweismittel.

4

Erste Stunden

Ärztlich dokumentieren

Lassen Sie sich untersuchen – auch bei zunächst unsichtbaren Verletzungen. Bei Sexualdelikten ermöglicht die Rechtsmedizin der Unikliniken eine vertrauliche, auf Wunsch anonyme Spurensicherung – auch ohne sofortige Anzeige.

5

Binnen 48 Stunden

Strafanzeige erstatten

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei – persönlich, schriftlich oder online über die Internetwache. Je früher, desto besser für die Beweislage; bei Antragsdelikten läuft eine Frist von drei Monaten (§ 77b StGB).

6

So früh wie möglich

Anwältin einschalten

Ich als Opferanwältin sichere von Beginn an Ihre Rechte: Akteneinsicht (§ 406e StPO) und eine aktive Nebenklage. Die Kosten übernimmt häufig Ihre Rechtsschutzversicherung – das prüfe ich vorab für Sie.

Nicht warten

Frühe Schritte sichern Ihre Rechte

Beweise verblassen, und bei Antragsdelikten läuft ab Kenntnis der Tat eine dreimonatige Frist für den Strafantrag (§ 77b StGB). Wer früh handelt und sich anwaltlich begleiten lässt, verschafft sich die bessere Ausgangslage.

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Die Strafanzeige – so gehen Sie vor

  • Wo: bei jeder Polizeidienststelle – persönlich, schriftlich oder online über die Internetwache der Polizei.
  • Was hineingehört: Tatzeit, Tatort, Ablauf, Beteiligte und Zeugen – so konkret wie möglich.
  • Worauf es ankommt: Eine präzise, juristisch begründete Anzeige erhöht die Chancen auf Ermittlungen – genau dabei unterstütze ich Sie, zielgenau formuliert und platziert.

Viele Rechte von Opfern hängen an Fristen und an einer guten Beweislage. Wer die ersten Stunden strukturiert nutzt und sich früh anwaltlich begleiten lässt, entscheidet den späteren Verlauf oft schon zu Beginn.— Dr. Anja Riemann-Uwer, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht

Häufige Fragen

Muss ich sofort Strafanzeige erstatten?
Nein – aber je früher, desto besser für die Beweise. Bei Antragsdelikten müssen Sie den Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen (§ 77b StGB).
Sollte ich zum Arzt, auch ohne sichtbare Verletzungen?
Ja. Viele Verletzungen zeigen sich verzögert, und eine ärztliche Dokumentation ist ein wichtiges Beweismittel. Bei Sexualdelikten ermöglicht die Rechtsmedizin der Unikliniken eine vertrauliche Spurensicherung.
Wer trägt die Kosten meiner Vertretung?
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten – das kläre ich vorab mit Ihnen. Zudem hat ein verurteilter Täter Ihre notwendigen Auslagen zu tragen (§ 472 StPO).

Sie sind betroffen? Handeln Sie nicht allein.

Schildern Sie mir Ihren Fall in einer Erstberatung zum Festpreis – ich sichere Ihre Rechte von Beginn an und formuliere, wenn nötig, eine präzise begründete Strafanzeige.

Erstberatung zum FestpreisMehr zur Nebenklage →

Qualifikation & Mitgliedschaften

Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Zertifizierte Nebenklage- und
Opferschutzvertreterin (DSV e. V.)

Opferanwältin und Referentin
beim WEISSEN RING

★★★★★ 5,0 · 218 Bewertungen auf anwalt.de

SCHULTE. | Rechtsanwälte PartG mbB

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