Völkerstrafrecht · Opfervertretung
Nebenklage im Völkerstrafrecht: Ihre Rechte als Opfer von Völkerstraftaten
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können in Deutschland nach dem Weltrechtsprinzip verfolgt werden – unabhängig davon, wo sie begangen wurden. Als Fachanwältin für Strafrecht mit Zulassung auf der List of Counsel des Internationalen Strafgerichtshofs vertrete ich Betroffene solcher Taten als Nebenklägerin vor deutschen Gerichten.
Meine Ausrichtung ist zweigleisig und ergänzt sich: die Vertretung von Opfern vor deutschen Oberlandesgerichten und – auf internationaler Ebene – vor dem Internationalen Strafgerichtshof. So begleite ich Betroffene schwerster Verbrechen dort, wo ihre Rechte durchgesetzt werden.
Das Weltrechtsprinzip: Verfolgung schwerster Verbrechen in Deutschland
Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) erlaubt die Verfolgung von Völkermord (§ 6 VStGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) und Kriegsverbrechen (§§ 8 bis 12 VStGB) auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und weder Täter noch Opfer Deutsche sind (Weltrechtsprinzip, § 1 VStGB). Anklage erhebt der Generalbundesanwalt; verhandelt wird erstinstanzlich vor den Oberlandesgerichten (§ 120 GVG).
Ihre Rechte als Nebenkläger
Opfer von Völkerstraftaten sind ausdrücklich nebenklageberechtigt: § 395 Abs. 1 StPO nennt die Taten nach den §§ 6 bis 8 und 10 bis 12 VStGB. Damit werden Sie vom bloßen Zeugen zum eigenständigen Verfahrensbeteiligten – mit besonders geschützten Rechten:
Beistand auf Staatskosten
Ihnen wird auf Antrag ein anwaltlicher Beistand beigeordnet – ohne Einkommensprüfung (§ 397a Abs. 1 StPO).
Gemeinschaftliche Vertretung
Für Völkerstrafverfahren ist die gemeinschaftliche Nebenklagevertretung vorgesehen (§ 397b StPO).
Psychosoziale Prozessbegleitung
Zur Entlastung während des Verfahrens, erleichtert zugänglich (§ 406g StPO).
Akteneinsicht & aktive Rechte
Akteneinsicht über die Anwältin (§ 406e StPO) sowie Frage-, Beweisantrags- und Erklärungsrecht (§ 397 StPO).
Am OLG Düsseldorf und bundesweit
Für Staatsschutzsachen sind bei den Oberlandesgerichten besondere Senate zuständig – am OLG Düsseldorf der 5. und der 6. Strafsenat. Von meinem Kanzleisitz in Düsseldorf vertrete ich Betroffene dort und vor den übrigen zuständigen Oberlandesgerichten bundesweit.
Warum meine doppelte Zulassung für Sie zählt
Ich bin auf der List of Counsel des Internationalen Strafgerichtshofs zugelassen, Fachanwältin für Strafrecht und ausschließlich auf der Seite der Opfer tätig. Diese Verbindung von nationaler und internationaler Ausrichtung ist gerade bei Völkerstraftaten ein Vorteil: Sie erhalten eine Vertretung, die beide Wege kennt und Ihre Interessen konsequent durchsetzt.
Mehr zur Opfervertretung vor dem Internationalen Strafgerichtshof →
Ich prüfe, ob eine Nebenklage in Betracht kommt, und vertrete die Rechte von Opfern schwerster Verbrechen vor deutschen Gerichten und dem Internationalen Strafgerichtshof.
Mandat anfragenHäufige Fragen zur Nebenklage im Völkerstrafrecht
Was ist Völkerstrafrecht und was bedeutet das Weltrechtsprinzip?
Das Völkerstrafrecht erfasst die schwersten Verbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Nach dem Weltrechtsprinzip (§ 1 VStGB) können diese Taten in Deutschland verfolgt werden, auch wenn sie im Ausland begangen wurden und weder Täter noch Opfer Deutsche sind. Anklage erhebt der Generalbundesanwalt.
Kann ich als Opfer einer Völkerstraftat Nebenkläger sein?
Ja. Opfer von Taten nach den §§ 6 bis 8 und 10 bis 12 VStGB sind ausdrücklich nebenklageberechtigt (§ 395 Abs. 1 StPO). Als Nebenkläger sind Sie eigenständiger Verfahrensbeteiligter mit Frage-, Beweisantrags- und Erklärungsrecht sowie Akteneinsicht über Ihre Anwältin.
Was kostet mich die Nebenklage im Völkerstrafverfahren?
Bei Völkerstraftaten wird Ihnen auf Antrag ein anwaltlicher Beistand auf Staatskosten beigeordnet – ohne Prüfung Ihres Einkommens (§ 397a Abs. 1 StPO). Die Vertretung ist für Sie in diesen Fällen also nicht von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig.
Vor welchem Gericht wird verhandelt?
Völkerstrafverfahren werden in Deutschland erstinstanzlich vor den Oberlandesgerichten verhandelt (§ 120 GVG); zuständig sind dort besondere Staatsschutzsenate. Am OLG Düsseldorf sind dies der 5. und der 6. Strafsenat. Ich vertrete Betroffene dort und bundesweit.
Was ist die gemeinschaftliche Nebenklagevertretung?
In Völkerstrafverfahren mit mehreren Verletzten sieht das Gesetz die gemeinschaftliche Nebenklagevertretung vor (§ 397b StPO): Die Verfahrensrechte werden gebündelt über eine bestellte Vertreterin ausgeübt. Das stärkt die Stimme der Opfer und strukturiert das Verfahren.
Worin unterscheidet sich das deutsche Verfahren vom Internationalen Strafgerichtshof?
Das deutsche Verfahren beruht auf dem Weltrechtsprinzip und findet vor einem Oberlandesgericht statt; der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wird nur ergänzend tätig, wenn Staaten nicht selbst verfolgen. Ich vertrete Opfer auf beiden Ebenen – mehr dazu auf meiner Seite zum Internationalen Strafgerichtshof.
