Nebenklage · Ihre Rechte als Opfer einer Straftat
Nebenklage im Strafverfahren: Wer darf Nebenkläger sein?
Die Nebenklage (§§ 395 ff. StPO) macht Sie als Verletzten vom bloßen Zeugen zum eigenständigen Verfahrensbeteiligten. Als Nebenkläger begegnen Sie dem Angeklagten auf Augenhöhe und können den Gang des Verfahrens aktiv mitgestalten.
Als Fachanwältin für Strafrecht mit Schwerpunkt Opfervertretung vertrete ich ausschließlich die Rechte von Verletzten und ihren Angehörigen – nicht die von Beschuldigten. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Fragen rund um die Nebenklage klar und mit den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen beantwortet.
Wer darf Nebenkläger sein? (§ 395 StPO)
Ob Sie sich einem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen können, richtet sich nach § 395 StPO. Das Gesetz unterscheidet drei Gruppen:
§ 395 Abs. 1 StPO
Unmittelbar berechtigt bei schweren Taten
Wer durch eine der ausdrücklich genannten Taten verletzt ist, kann sich ohne weitere Voraussetzung anschließen – insbesondere bei Sexualdelikten (§§ 174 bis 182 StGB), versuchter Tötung (§§ 211, 212 StGB), Körperverletzungsdelikten (§§ 221, 223 bis 226a, 340 StGB) sowie Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Nachstellung und schwerer Nötigung (§§ 232 bis 238, 239 Abs. 3, 239a, 239b, 240 Abs. 4 StGB).
§ 395 Abs. 2 StPO
Angehörige eines getöteten Opfers
Wurde ein Mensch durch eine rechtswidrige Tat getötet, sind seine Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner zum Anschluss berechtigt (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO).
§ 395 Abs. 3 StPO
Andere Taten – nur aus besonderen Gründen
Bei weiteren Taten – etwa Beleidigung (§§ 185 bis 189 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB), Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie Raub und räuberischer Erpressung (§§ 249 bis 255 StGB) – ist der Anschluss nur zulässig, wenn er aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung Ihrer Interessen geboten erscheint.
Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens möglich und sogar noch nach dem Urteil, um ein Rechtsmittel einzulegen (§ 395 Abs. 4 StPO).
Welche Rechte hat ein Nebenkläger?
Als Nebenkläger stehen Ihnen echte Mitwirkungsrechte zu, die weit über die Rolle des Zeugen hinausgehen:
- Anwesenheit in der gesamten Hauptverhandlung, Frage-, Beweisantrags- und Erklärungsrecht sowie das Recht, Richter oder Sachverständige abzulehnen (§ 397 StPO)
- Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt (§ 406e StPO)
- anwaltlicher Beistand an Ihrer Seite (§ 397a StPO)
- psychosoziale Prozessbegleitung zur Entlastung während des Verfahrens (§ 406g StPO)
Was kostet die Nebenklage? Gibt es einen kostenlosen Opferanwalt?
Bei besonders schweren Taten – etwa Sexualdelikten nach § 177 StGB, versuchter Tötung oder als Angehöriger eines Getöteten – wird Ihnen auf Antrag ein anwaltlicher Beistand auf Staatskosten bestellt, und zwar ohne Prüfung Ihres Einkommens (§ 397a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, die sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen richtet (§ 397a Abs. 2 StPO). Wird der Angeklagte verurteilt, können ihm zudem die notwendigen Auslagen der Nebenklage auferlegt werden (§ 472 StPO).
Nebenklage und Schadensersatz
Schmerzensgeld und Schadensersatz können Sie bereits im Strafverfahren geltend machen – im sogenannten Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO). Das erspart Ihnen einen zusätzlichen Zivilprozess.
Mehr zum Adhäsionsverfahren und zu Schmerzensgeld →
Ich prüfe, ob eine Nebenklage für Sie in Betracht kommt, und vertrete Ihre Rechte konsequent – von der Anzeige bis zum Urteil.
Mandat anfragenHäufige Fragen zur Nebenklage
Was ist die Nebenklage?
Die Nebenklage (§§ 395 ff. StPO) ist der Anschluss des Verletzten an die öffentliche Klage im Strafverfahren. Als Nebenkläger sind Sie nicht mehr nur Zeuge, sondern eigenständiger Verfahrensbeteiligter mit eigenen Rechten – Sie können Fragen stellen, Beweisanträge stellen und Erklärungen abgeben.
Wer darf Nebenkläger sein?
Nebenkläger sein darf, wer durch eine der in § 395 StPO genannten Taten verletzt ist. Bei schweren Delikten – etwa Sexualstraftaten (§§ 174 bis 182 StGB), versuchter Tötung (§§ 211, 212 StGB) oder Körperverletzungsdelikten (§§ 223 bis 226a StGB) – besteht das Anschlussrecht unmittelbar. Angehörige eines Getöteten (Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner) sind nach § 395 Abs. 2 StPO berechtigt. Bei anderen Taten wie Raub (§§ 249 bis 255 StGB) oder Beleidigung (§§ 185 bis 189 StGB) ist der Anschluss nur zulässig, wenn er aus besonderen Gründen geboten erscheint (§ 395 Abs. 3 StPO).
Bei welchen Straftaten ist eine Nebenklage möglich?
§ 395 StPO nennt vor allem Sexualdelikte (§§ 174 bis 182 StGB), versuchte Tötungsdelikte (§§ 211, 212 StGB), Körperverletzungsdelikte (§§ 221, 223 bis 226a, 340 StGB) sowie Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Nachstellung und schwere Nötigung (§§ 232 bis 238, 239 Abs. 3, 239a, 239b, 240 Abs. 4 StGB). Bei Raub und räuberischer Erpressung (§§ 249 bis 255 StGB), Beleidigung (§§ 185 bis 189 StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) ist die Nebenklage nach § 395 Abs. 3 StPO möglich, wenn dies aus besonderen Gründen – insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat – geboten ist.
Was bringt eine Nebenklage?
Die Nebenklage verschafft Ihnen aktive Mitwirkungsrechte: Sie sind während der gesamten Hauptverhandlung anwesend, können Fragen an Angeklagte und Zeugen richten, Beweisanträge stellen und eigene Erklärungen abgeben (§ 397 StPO). So können Sie den Verlauf des Verfahrens mitgestalten und Ihre Interessen wirksam vertreten, statt nur als Zeuge auszusagen.
Welche Rechte hat ein Nebenkläger?
Als Nebenkläger haben Sie insbesondere das Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, ein Frage-, Beweisantrags- und Erklärungsrecht sowie das Recht, Richter oder Sachverständige abzulehnen (§ 397 StPO). Hinzu kommen Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt (§ 406e StPO), anwaltlicher Beistand (§ 397a StPO) und die Möglichkeit psychosozialer Prozessbegleitung (§ 406g StPO).
Was kostet ein Nebenklage-Anwalt – und gibt es einen kostenlosen Opferanwalt?
Bei besonders schweren Taten – etwa Sexualdelikten nach § 177 StGB, versuchter Tötung oder als Angehöriger eines Getöteten – wird Ihnen auf Antrag ein anwaltlicher Beistand auf Staatskosten bestellt, ohne Prüfung Ihres Einkommens (§ 397a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, die sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen richtet (§ 397a Abs. 2 StPO). Wird der Angeklagte verurteilt, können ihm zudem die notwendigen Auslagen der Nebenklage auferlegt werden (§ 472 StPO).
Kann man die Nebenklage zurücknehmen?
Ja. Der Anschluss als Nebenkläger kann in jeder Lage des Verfahrens zurückgenommen werden; eine Begründung ist nicht erforderlich. Umgekehrt ist der Anschluss auch noch nach einem Urteil möglich, etwa um ein Rechtsmittel einzulegen (§ 395 Abs. 4 StPO).
Ab wann kann man sich als Nebenkläger anschließen?
Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig – ab Erhebung der öffentlichen Klage, während der laufenden Hauptverhandlung und noch nach dem Urteil zur Einlegung von Rechtsmitteln (§ 395 Abs. 4 StPO). Je früher Sie sich anwaltlich vertreten lassen, desto besser können Ihre Rechte von Beginn an gewahrt werden.
