Kanzlei · Qualifikationen & Auszeichnungen
Qualifikationen & Auszeichnungen
Wer als Opfer einer Straftat eine Anwältin sucht, möchte sicher sein, in erfahrenen und anerkannten Händen zu sein. Hier finden Sie zusammengefasst, wofür meine Arbeit steht: eine konsequente Spezialisierung auf das Opferrecht, eine ausgezeichnete fachliche Anerkennung und die Zulassung bis zum Internationalen Strafgerichtshof.

Ausgezeichnet
TOP Anwältin 2027 – F.A.Z.-Institut
Im September 2026 hat mich das F.A.Z.-Institut als „TOP Anwältin 2027“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung bestätigt, was mir am wichtigsten ist: eine Vertretung, die höchsten Ansprüchen genügt und ausschließlich den Interessen der Opfer dient.
Mein Fachbeitrag zum Opferschutz
In diesem Aufsatz geht es um das Akteneinsichtsrecht des Nebenklägers – also um die Frage, wann Opfer einer Straftat und ihre Anwältin Einblick in die Ermittlungsakte erhalten. Für Betroffene ist das entscheidend: Nur wer die Akte kennt, kann seine Interessen im Strafverfahren wirksam vertreten und etwa Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen.
Meine Qualifikation als Fachanwältin für Strafrecht
Als Fachanwältin für Strafrecht habe ich gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung nachgewiesen und bilde mich hierin jährlich verpflichtend fort (Fachanwaltsordnung). Ergänzt wird diese Spezialisierung durch einen Master of Laws (LL.M.) und die Zulassung bis zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. In der Kanzlei SCHULTE.Rechtsanwälte bin ich Partnerin und widme mich ausschließlich der Vertretung von Geschädigten und Hinterbliebenen.
- Fachanwältin für StrafrechtNachgewiesene Spezialisierung nach der Fachanwaltsordnung – mit jährlicher Fortbildungspflicht.
- LL.M. (Master of Laws)Vertiefte juristische Zusatzqualifikation.
- Partnerin bei SCHULTE.RechtsanwälteAusschließlich Opfer- und Geschädigtenvertretung, nie Beschuldigte.
- Zugelassen bis zum IStGHVertretung bis zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Fachlich anerkannt: zitiert in den führenden juristischen Standardwerken
Ein verlässliches Zeichen für Qualität ist die Anerkennung in der Fachwelt: Mein Fachbeitrag zum Opferschutz wird in den maßgeblichen Kommentaren und Handbüchern zum Strafverfahren zitiert – also in genau den Werken, mit denen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwälte in ganz Deutschland täglich arbeiten.
Was bedeutet das für Sie? Juristische Kommentare und Handbücher sind die Nachschlagewerke, die die Gesetze auslegen und die Rechtsprechung aufbereiten. Dass meine Arbeit dort zitiert wird, heißt: Meine fachliche Position ist Teil der aktuellen juristischen Diskussion – und dieses vertiefte Wissen setze ich unmittelbar für Ihren Fall ein.
Diese Standardwerke und Fachzeitschriften zitieren meine Arbeit
- Münchener Kommentar zur StPO Einer der führenden Großkommentare zur Strafprozessordnung. § 395 Rn. 10 (Nebenklage), 2. Auflage 2024
- Beck’scher Online-Kommentar (BeckOK) StPO Das laufend aktualisierte Standardwerk zur Strafprozessordnung. § 406e Rn. 14 (Akteneinsicht), 60. Edition 2026
- Gercke/Temming/Zöller, StPO Etablierter Kommentar zum Strafverfahren. Vor §§ 403 ff. Rn. 2; § 406e Rn. 3, 18; 7. Auflage 2023
- Handbuch des Strafrechts Umfassendes wissenschaftliches Handbuch (Hilgendorf/Kudlich/Valerius). Band 9, § 65 Rn. 121 (Rechte des Verletzten), 2023
- NStZ – Neue Zeitschrift für Strafrecht Eine der führenden strafrechtlichen Fachzeitschriften (Aufsatz von Lauterwein). NStZ 2024, 136 (dort Fn. 104 f.)
Sie sind Opfer einer Straftat und möchten Ihre Rechte konsequent durchsetzen? Als Fachanwältin für Strafrecht vertrete ich ausschließlich Verletzte und Geschädigte, nie Beschuldigte – bundesweit, mit Büros in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und Leipzig.
Mandatsanfrage stellen oder direkt: 0211 17129909Qualifikation & Mitgliedschaften
Zertifizierte Nebenklage- und
Opferschutzvertreterin (DSV e. V.)
Opferanwältin und Referentin
beim WEISSEN RING
