Opferanwalt | Opferrecht
Opferanwalt
Die Strafprozessordnung (StPO) normiert eine Vielzahl von Schutz-, Informations- und Antragsrechten des Verletzten und seiner Angehörigen.
Das Gesetz sieht vor, dass sich der Verletzte durch einen Opferanwalt vertreten lassen kann (§ 373b StPO).
Der Opferanwalt kann u. a. Akteneinsicht beantragen, Beweisanträge stellen, das Fragerecht ausüben, den Verletzten vertreten sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
Vorteile im Überblick:
5 Sterne Bewertungen unserer Mandanten,
Expertise als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Zertifizierung als Nebenklage- und Opferschutzvertreterin (DSV e.V.),
Publikationen von Frau Rechtsanwältin Riemann-Uwer als Buchautorin und in Fachzeitschriften,
sehr gute Erreichbarkeit,
hervorragende technische Ausstattung der Kanzlei (Zugriff auf alle Entscheidungen und Urteile in Echtzeit),
Vertretung von Mandanten im gesamten Bundesgebiet an vier Kanzleistandorten Düsseldorf • Krefeld • Mönchengladbach • Leipzig,
Prozesserfahrung vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie am Bundesgerichtshof.
Opferanwalt, Rechtsanwälte , Strafverteidiger, Fachanwälte für Strafrecht, Opfer, Nebenklage, Anwalt, bester, guter, Opferrecht, Schmerzensgeld, Verteidiger, Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Drogen, Geld, Sex, Porno,
Es gibt Fälle, die komplex sind. Oder schwierig. Oder sensibel.
Hergebrachtes muss in Frage gestellt und Lösungen gefunden werden.
Wir machen das!
Unsere Fachkompetenz und Praxiserfahrung ist der Mehrwert für unsere Mandanten.
Wir denken für die besten Ergebnisse.
Wer plant, muss nicht auf Zufälle hoffen.
Zeitgemäße Rechtsberatung und der perfekte Verfahrensausgang ist unser Aufgabe.