Strafrecht | Wirtschaftsstrafrecht
Besondere Sachkunde auf dem Gebiet des Straf- und Wirtschaftsstrafrechts, aber auch im Bereich des Zivilrechtes wird von Mandanten als Kriterium für die Qualität unserer Beratungsleistungen anerkannt.
Unsere Rechtsanwälte sind mit der Vertretung von den in Medien diskutierten Verfahren im Zusammenhang mit Untreue- und Betrugsvorwürfen, Nebenklagevertretungen, arbeitsstrafrechtlichen Aspekten, Korruptionsdelikten u. v. m. befasst.
Aufgrund unserer Spezialisierung können wir unsere Mandanten mit langjähriger Praxiserfahrung im Strafrecht unterstützen.
Als Unternehmen oder Privatperson - wir stehen Ihnen als Individualanwalt oder als Team von Strafverteidigern - zur Verfügung und verteidigen Ihr Recht durch alle Instanzen.
Mit den bei uns tätigen Fachanwälten für Strafrecht können wir quantitativ und qualitativ Umfangsverfahren im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Bundesweite Vertretung | Beratung
Als Fachanwälte für Strafrecht sind unsere Rechtsanwälte hochspezialisiert. Sie verfügen über langjährige Berufserfahren und blicken auf zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren zurück.
Durch die Größe und Struktur der Kanzlei sind wir jederzeit in der Lage, auf Krisensituationen - Durchsuchung, Verhaftung, Beschlagnahme - schnell und effizient zu reagieren. Zugleich bieten wir dabei unseren Auftraggebern eine außergewöhnlich hohe Fachexpertise.
Die bundesweite Tätigkeit unserer Fachanwälte für Strafrecht als Verteidiger, Unternehmensanwälte, Zeugenbeistände und Berater umfasst sämtliche Verfahrensstadien im Strafprozesses.
Mit unserer Präventivberatung (Compliance) lassen sich Strafverfahren verhindern. Entsprechend wird die Reputation unserer Kunden geschützt und Verfahren gelangen gar nicht an die Öffentlichkeit.
Überblick | Rechtsgebiete
Die Verteidiger von SCHULTE.Rechtsanwälte vertreten Mandanten bei besonderen Herausforderungen im Arbeitsstrafrecht.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ebenso in den Blick strafrechtlicher Ermittler geraten wie Betriebsräte, Vorstände oder Aufsichtsräte.
Öffentlichkeitswirksame Durchsuchungen können sowohl für das Unternehmen selbst als auch für deren Leistungsträger einen enormen materiellen und immateriellen Schaden anrichten. Neben Imageverlust und strafrechtlichen Risiken drohen hohe Bußgelder.
In der Praxis sieht sich der Arbeitgeber häufig Vorwürfen ausgesetzt wie beispielsweise:
Arbeitsunfälle | fahrlässige Körperverletzung | fahrlässige Tötung | Nichteinhalten von Sicherheitsvorschriften,
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen,
Lohnsteuerhinterziehung,
Verstöße gegen Arbeitsschutzregelungen | Arbeitszeitregelungen,
illegale Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger,
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns,
Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Unternehmensverantwortlichen | Organisationsverschulden.
Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung.
Aufgrund der Vertretung zahlreicher Unternehmen, Mitarbeiter auf der Leistungsebene und Arbeitnehmer verfügen unsere Fachanwälte für Strafrecht über die notwendige fachliche Expertise für die optimale Strategie.
Wir verstehen uns als umfassender Rechtsbeistand für Unternehmen.
Damit bei der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften der Verdacht eines Organisationsverschuldens gar nicht erst aufkommt und sich die Leistungsträger gegen die Ermittler sofort exkulpieren können, entwickeln wir maßgeschneiderte Compliance-Konzepte.
Das Gesundheitswesen ist in den Blickwinkel der Strafermittler gerückt. Die Staatsanwaltschaften haben Sonderabteilungen gegründet, die auf Arzt- und Medizinstrafrecht spezialisiert sind.
Häufig wird gegen Ärzte und Klinikverantwortliche der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung, Körperverletzung, Abrechnungsbetrug, Korruption, Bestechung, Vorteilsnahme, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz etc. erhoben.
Als Fachanwälte für Strafrecht haben wir neben der klassischen Strafverteidigung auch die Approbation, Vertragsarztzulassung und den Umgang mit der Kassenärztlichen Vereinigung im Blick.
Neben Ärzten vertreten und beraten wir Kliniken, Krankenhäuser, Apotheken, Labore, Pflegeeinrichtungen, Pharmaunternehmen und Medizinprodukthersteller.
Als Fachanwälte für Strafrecht verstehen wir uns als umfassende Rechtsberater. Mit unseren Kunden entwickeln wir tragfähige Compliance-Konzepte und können so die Leitungsträger schon im Vorfeld von der Behauptung eines Organisationsverschulden befreien.
Kurroption | Strafverteidigung
UnsereFachanwälte für Strafrecht können auf eine jahrzehntelange Praxis in zahlreichen Strafprozessen im Bereich des Korruptionsrechts wegen Bestechung, Vorteilsgewährung etc. zurückgreifen.
Die Strafverteidigung von Beschuldigten und Unternehmensvertretung bei Tatvorwürfen im Korruptionsstrafrecht ist eine der Kernkompetenzen der Verteidiger von SCHULTE.Rechtsanwälte.
Als kompetente Strafverteidiger wissen wir: In der Praxis der Strafverfolgungsbehörden ist die Bandbreite von Korruptionsstraftaten enorm und ein entsprechender Anfangsverdacht wird schnell angenommen.
Häufig sind z. B. Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften (besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung § 335 StGB), in Kommunalbehörden, bei der Unterstützung im Wahlkampf von Bürgermeistern, im Zusammenhang mit Spenden und Sponsoring, unzulässiges Marketing, der Annahme von Einladungen und Reisen, Veranstaltungen und Bewirtungen, angeblich überhöhten Honoraren bei Fachvorträgen, sog. Kick-Backs an Entscheidungsträger (beispielsweise im behördlichen Beschaffungswesen), im Gesundheitsbereich oder aber bei der Beeinflussung des Wettbewerbs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299 StGB).
Gerade im Korruptionsstrafrecht besteht für Beschuldigte und Unternehmen besondere Strafbarkeitsrisiken, die existenzvernichtend werden können. So sieht das Strafrecht nicht nur hohe Freiheitsstrafen und Geldbußen vor, sondern auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, den Verlust der Geschäftsführertätigkeit etc.
Aufgrund der Vertretung zahlreicher Unternehmen, Mitarbeiter und Staatsdienern verfügen unsere Fachanwälte für Strafrecht über die notwendige fachliche Expertise für die optimale Strategie. Auf unsere Erfahrung im Korruptionsstrafrecht können Sie vertrauen!
Registerrecht | Betratung und Vertretung
Als auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte für Unternehmen und Führungskräfte wissen wir, dass bei behördlichen Ermittlungen - neben strafrechtlichen Risiken - noch weitere Konsequenzen drohen.
Registerrechtliche Folgen treffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen im Hinblick auf
• das Gewerbezentralregister, insbesondere die gewerberechtliche Zuverlässigkeit, die eine Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist,
• die Fähigkeit, weiter Geschäftsführer | Vorstand sein zu dürfen (vgl. § 6 GmbHG),
• das Bundeszentralregister, Führungszeugnis,
• Eintrag des Unternehmens und der Verantwortlichen in das Wettbewerbsregister | Korruptionsregister auf Länderebene.
Als Strafverteidiger mit jahrelanger Erfahrung beraten und vertreten wir Beschuldigte und Unternehmen in straf- und ordnungsrechtlichen Verfahren im Registerrecht.
Ist eine Eintragung im Register nicht zu verhindern ist unser Verteidigungsansatz, eine vorzeitige Tilgung aus dem Wettbewerbsregister | Korruptionsregister zu erreichen. Schon vor einer Verurteilung oder Bußgeldentscheidung müssen dafür die notwendigen Weichen gestellt werden.
Aufgrund der Vertretung zahlreicher Unternehmen im Registerrecht verfügen unsere Fachanwälte für Strafrecht über die notwendige fachliche Expertise Einträge zu verhindern und erfolgte Einträge löschen zu lassen.
Im Wirtschaftsleben kommt den Straftatbeständen neben Betrug (§ 263 StGB) der Untreue (§ 266 StGB) eine besondere Bedeutung zu.
Als Strafverteidiger sind wir fast täglich mit Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts von Subventionsbetrugs und Untreuevorwürfen befasst.
Betroffen sind Geschäfte, die sich im Nachhinein für das Unternehmen als nachteilig erweisen. Dabei ist insbesondere die Schadensbestimmung schwierig, wenn es um komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge geht.
Insbesondere ergibt sich ein Anfangsverdacht bei:
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen durch Krankenhäuser, Ärzte oder Pflegedienst,
Beantragung von Subventionen und Fördermitteln,
Versicherungsbetrug | Prozessbetrug,
Sportwetten,
unternehmensschädigende Rechtsgeschäfte,
in-sich-Geschäfte von Geschäftsführern mit nahestehenden Personen,
zu hohe Vergütungen von Leistungsträgern.
Die Dogmatik der Tatbestände von Betrug und Untreue ist umfangreich; es existieren diverse unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen.
Ein Strafverteidiger muss die Rechtsprechung muss für eine erfolgreiche Verteidigung im Detail beherrschen, Prozesserfahrung mitbringen und die wirtschaftliche Situation schnell erfassen.
Als Fachanwälte für Strafrecht stehen wir bei Betrugs- oder Untreuevorwürfen Beschuldigten, Unternehmen und Betrugsopfern mit unserer Fachexpertise zur Verfügung.
Heute ist jedes Unternehmen dem Risiko ausgesetzt, Opfer von Cyberangriffen zu werden. Hacker können ganze Unternehmen lahm legen oder sensible Daten ausspähen.
Nicht immer sind es nur Hackerangriffe von außen, welche die Unternehmens-IT bedrohen. Ebenso fallen urheberrechtliche Delikte, beispielsweise illegale Downloads von Musik und Filmen in den Bereich des IT-Strafrechts.
Praxisrelevant sind insbesondere folgende Straftatbestände:
• Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB),
• Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB),
• Datenveränderung und Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB),
• Hass-Delikte, welche von Beleidigung (§§ 185ff. StGB) bis zur Bedrohung (§ 241 StGB) reichen.
Seit in Kraft treten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen für datenschutzrechtliche Verstöße besonders haftungsanfällig. Gelangen personenbezogene Daten widerrechtlich Dritten zur Kenntnis, drohen erhebliche Geldbußen.
Aufgrund unserer fachlichen Expertise vertreten und beraten unsere Fachanwälte für Strafrecht Unternehmen und Privatpersonen im IT-Strafrecht und zum Datenschutz.
Im Unternehmensalltag kann sowohl das Unternehmen selbst als auch deren Mitarbeiter Opfer von Straftaten oder Belästigungen werden.
Unternehmen sind häufig Geschädigte bei Straftaten im Bereich von
• Falschabrechnungen | Arbeitszeitbetrug | Vorlage unrichtiger Zeugnisse,
• Geheimnisverrat | Datenklau,
• Verstöße gegen das Urheberrecht | Patent- oder Gebrauchsmustergesetz.
Mitarbeiter können Opfer von Mobbing, Nachstellungen, Hass-Mails oder Drohungen werden.
Aufgrund unserer fachlichen Expertise vertreten und beraten unsere Fachanwälte für Strafrecht Unternehmen und deren Mitarbeiter im Opfer- und Nebenklagerecht.
Wir stellen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), fertigen Strafanzeigen, schließen uns dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger (§§ 395ff. StPO) und verfolgen zivilrechtliche Ansprüche nach dem Adhäsionsverfahren (§§ 403ff. StPO).
Bei Straftaten im Sport drohen neben staatlichen auch verbandsrechtliche Sanktionen. Die Rufschädigung bei einer Durchsuchung und öffentlichen Hauptverhandlungen ist enorm.
Die Rechtslage ist für den Laien durch komplizierter normativen Vorgaben unübersichtlich; die Sanktionen empfindlich.
Zum Mandantenkreis von SCHULTE.Rechtsanwälte gehören Sportler, Vereine und Verbände.
Als Fachanwälte für Strafrecht verteidigen wir ergebnisorientiert. Im Fokus steht die Vermeidung einer öffentlichen Vorverurteilung sowie die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ohne Hauptverhandlung.
Die Expertise unserer Fachanwälte für Strafrecht erlaubt es, auf dem Gebiet des Sportstrafrechts unterschiedliche Perspektiven einzunehmen, bestehende Risiken zu analysieren und zu evaluieren. So haben wir neben der strafrechtlichen Reichweite auch die berufsrechtlichen und persönlichen Konsequenzen unserer Auftraggeber im Blick.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die professionelle Verteidigung im Steuerstrafrecht eine koordinierte Abstimmung mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und mit den Steuerabteilungen der Unternehmen voraussetzt. Im Austausch mit diesen Spezialisten bewerten wir den Sachverhalt auf der strafrechtlichen Ebene und sprechen Handlungsempfehlungen aus.
Vermögende Privatpersonen, Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfen vertrauen auf unsere fachliche Kompetent zur Frage einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Kernbereiche unserer anwaltlichen Tätigkeit im Steuerstrafrecht sind.
• Selbstanzeigen im Steuerrecht,
• Verteidigung und Beratung in anhängigen Steuerstrafverfahren,
• Präventivberatung | Tax Compliance,
• Zolldelikte,
• Begleitung von Betriebsprüfungen.
Durch unsere jahrlangen Erkenntnisse auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts und der Selbstanzeige können wir bundesweit verteidigen und beraten. Auch in Notfällen - Durchsuchung | Verhaftung - stehen unsere Fachanwälte für Strafrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Verteidigung im Umweltstrafrecht ist durch eine Verflechtung zahlreicher straf-, bußgeld- und verwaltungsrechtlichen Gesetzen geprägt. Die Verteidigung findet an der Schnittstelle zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht statt. Zudem sind europarechtliche Vorgaben im Umweltrecht und der wissenschaftliche Stand der Technik zu beachten.
Umweltgefährdende Handlungen oder ein strafbewährtes Unterlassen sind im Strafgesetzbuch oder in gesetzlicher Spezialmaterie normiert. Entsprechend laufen Strafverfahren und Verwaltungsverfahren parallel.
Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Vorwurf des Organisationsverschuldens an die Verantwortlichen im Unternehmen, wenn Mitarbeiter nicht, nicht ausreichend oder unregelmäßig geschult worden sind. Dabei geht geht es nicht um eine vorsätzlich Straftat, sondern um ein fahrlässiges Unterlassen, welches jedoch ebenso strafbewährt ist.
Als Fachanwälte für Strafrecht können wir Unternehmen helfen, sich von dem Vorwurf des Organisationsverschuldens erfolgreich zu exkulpieren.
Wir verstehen uns als umfassende Rechtsberater. Entsprechend entwickeln unsere Rechtsanwälte im Unternehmen Compliance-Konzepte, damit sanktionsrechtliche Risiken und ein Organisationsverschulden erst gar nicht entstehen.
Verkehrsstraftaten ereignen sich täglich. Deshalb stellen Verkehrsdelikte einen bedeutenden Anteil der strafrechtlichen Praxis dar.
Im Gegensatz zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist die Begehung eines Verkehrsdelikts eine Straftat, welche mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Daneben kann das Gericht ein Fahrverbot (§ 44 StGB) aussprechen oder die Fahrerlaubnis vollständig entziehen (§ 69 StGB). Diese Maßnahmen können für die Betroffenen existenziell sein. Zudem erfolgt ein Eintrag in das Fahreignungsregister.
Praxisrelevante Straftatbestände sind:
• unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB),
• fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§ 222 StGB),
• Nötigung (§ 240 StGB),
• gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB),
• Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),
• Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB),
• Vollrausch (§ 323a StGB),
• Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Aufgrund der Vertretung zahlreicher Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und der Verteidigung von Verkehrsstraftaten verfügen unsere Fachanwälte für Strafrecht über die notwendige fachliche Expertise für die optimale Vertretung.
Bereits im Ermittlungsverfahren kann Vermögen eingefroren und Infrastruktur beschlagnahmt werden. Der Geschäftsbetrieb wird lahmgelegt und der Handlungsspielraum eingeschränkt.
AlsFachanwälte für Strafrecht gelingt es uns mit der richtigen Taktik und fachlichen Expertise im Bereich der Vermögensabschöpfung, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen. Ziel unserer Verteidigung ist dabei stets, den finanzieller Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wir verteidigen unsere Mandanten in jedem Stadium der Vermögensabschöpfung.
So sind häufig auch Dritte von der Einziehung betroffen, die - unwissentlich - von einer Tat profitiert haben. Unerheblich ist dabei, ob Dritte von den illegalen Machenschaften Kenntnis hatten oder nicht. Die Übertragung von illegal erlangten Vermögenswerten auf Dritte schützt nicht vor der Einziehung.
Bei der Bestimmung von illegalen Vermögenswerten hat das Gericht einen breiten Spielraum: Selbst wenn die illegale Herkunft nicht zweifelsfrei feststeht, diese jedoch vermutet wird, besteht die Gefahr der Einziehung.
Durch unsere jahrlangen Berufserfahrung können wir auf dem Gebiet der Vermögensabschöpfung bundesweit verteidigen. Auch in Notfällen - Durchsuchung | Verhaftung - stehen unsere Fachanwälte für Strafrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nach Deutschland eingeführte Waren unterliegen besonderen zollrechtlichen Anmeldepflichten. Ein Verstoß gegen Anmeldevorschriften, Ausfuhr- und Embargobestimmungen können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und deren Leistungsträger nach sich ziehen.
Die zuständigen Zollämter und Zollfahndungsstellen verfügen über breit gefächerte Kontrollmöglichkeiten und leiten schon beim Verdacht eines Verstoßes unverzüglich ein Ermittlungsverfahren ein.
Praxisrelevante Themen sind dabei häufig:
• unrichtige oder unvollständige Deklarierung von Waren,
• Verwendung unrichtiger Formulare,
• Verstöße gegen Ausuhrkontrollen | Bannbruch.
Durch unsere jahrlangen Berufserfahrung können wir auf dem Gebiet des Zoll- und Außenhandelsstrafrechts bundesweit verteidigen. Auch in Notfällen - Durchsuchung | Verhaftung - stehen unsere Fachanwälte für Strafrecht als Ansprechpartner zur Verfügung.