SCHULTE.| Rechtsanwälte – Spezialisierte Opfervertretung und Nebenklage bundesweit
Fachanwälte für Strafrecht mit einzigartiger Opferrechts-Spezialisierung
Als Fachanwälte für Strafrecht bei SCHULTE.| Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Einzelpersonen, Organisationen, Verbände, Körperschaften sowie Unternehmen im gesamten Spektrum des Nebenklage- und Opferrechts bundesweit an vier Standorten in Deutschland: Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und Leipzig.
Alleinstellungsmerkmal: Opfervertretung statt Beschuldigtenverteidigung
Einzige Spezialisierung auf Opferrecht in der Kanzlei
Als Partnerin der Kanzlei SCHULTE.| Rechtsanwälte habe ich mich als einzige Fachanwältin für Strafrecht unseres Teams konsequent auf die Opfervertretung spezialisiert. Während die meisten Fachanwälte für Strafrecht Beschuldigte verteidigen, liegt mein Fokus ausschließlich auf der Vertretung von Geschädigten schwerer Gewalttaten.
Diese einzigartige Spezialisierung innerhalb unserer etablierten Kanzlei bietet Opfern von Gewalttaten die Gewähr einer hochqualifizierten Nebenklagevertretung mit der Sicherheit einer erfahrenen Anwaltssozietät im Rücken.
Ganzheitliche Opferbetreuung mit optimalen Lösungen
Umfassende Betrachtung aller Mandanteninteressen
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht stets die optimale Lösung für unsere Mandanten. Neben der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen haben wir auch die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Folgen für unsere Mandanten im Blick.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Opferschutzes und der Nebenklage ist auf eine ganzheitliche Betreuung und Opfervertretung ausgerichtet. Als Geschädigte in Strafverfahren profitieren Sie von meiner spezialisierten Expertise bei gleichzeitiger Unterstützung durch das gesamte Kanzlei-Team.
Moderne Kanzleistruktur für optimale Opfervertretung
Bundesweite Präsenz und modernste Technik
Als moderne Kanzlei haben wir unmittelbaren Zugriff auf juristische Datenbanken mit tagesaktuellen Gerichtsentscheidungen.
Diese technische Ausstattung ermöglicht es mir als Opferanwältin, immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zu Opferrechten, Nebenklage und Schmerzensgeld zu agieren.
Partnerin mit Spezialisierung – Ihre Vorteile
Expertise einer Fachanwältin mit Kanzlei-Power
Als Partnerin bei SCHULTE.| Rechtsanwälte verbinde ich die persönliche Betreuung einer spezialisierten Opferanwältin mit den Ressourcen und der Erfahrung einer etablierten Anwaltssozietät. Geschädigte schwerer Gewalttaten erhalten so:
• Spezialisierte Expertise im Opferrecht
• Sicherheit einer etablierten Kanzlei mit 11 Partnern
• Bundesweite Vertretung von vier Standorten aus
• Modernste Technik und Datenbank-Zugriff
• Ganzheitliche Betreuung unter Berücksichtigung aller Folgeschäden
Partner | Partnerinnen der Gesellschaft
Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Schulte, L. L. M. | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer, LL. M | Fachanwältin für Strafrecht | Opferanwältin "Weißen Ring"
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kunz | Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwalt Michael Heller | Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Thomas Schneppendahl | Handels- und Gesellschaftsrecht | Vertragsgestaltung
Rechtsanwalt Wolfgang Schmid | Gesellschaftsrecht | Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Josef Utzel | Arbeitsrecht | Familienrecht | Zivilrecht
Rechtsanwalt Dimitrios Kouros | Arbeitsrecht | Zivilrecht
Rechtsanwalt Frank M. Hölters | Arbeitsrecht | Zivilrecht
Rechtsanwalt Stefan Osthoff | Familienrecht | Zivilrecht
Elias Felipe Schulte, LL. M. | Gesellschaftsrecht

"Vertrauen Sie auf die einzigartige Kombination aus spezialisierter Opferrechts-Expertise und der Stärke einer etablierten Kanzlei. Als einzige Opferrechts-Spezialistin bei Schulte.Rechtsanwälte stehe ich Ihnen bundesweit zur Verfügung."
Dr. Anja Riemann-Uwer, LL. M. | Opferanwältin
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Strafrecht
Überblick | Leistungen
Unternehmen können plötzlich und unerwartet mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt kommen. Was Unternehmen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen häufig nicht wissen: Mit Hilfe eines Strafverteidigers können sie aktiv mitwirken, das Strafverfahren steuern und das Unternehmen schützen.
SCHULTE.|Rechtsanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei.
Als Fachanwälte für Strafrecht gehört die Verteidigung von Unternehmen sowie die Individualverteidigung von Organmitgliedern und Mitarbeitern zu unserem Tagesgeschäft.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht entwickeln wir für unsere Mandanten die optimale Strategie und wenden materiellen und immateriellen Schaden vom Unternehmen ab.
Vorverurteilenden Medienberichten treten wir mit Unterlassungsklagen entgegen.
Wir sind Fachanwälte für Strafrecht, individuell stark und als Team schlagkräftig.
Die Nebenklagevertretung ist unsere Leidenschaft. Wir vertreten und beraten überwiegend Privatpersonen, Unternehmen und deren Mitarbeiter. Aus langjähriger Berufserfahrung wissen wir, wie man Prozesse führt und gewinnt.
Wir begleiten unsere Mandanten sicher durch alle Verfahrensstadien und haben neben den strafrechtlichen Sanktionen auch die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Folgen im Blick.
Wir helfen sowohl in der Hauptverhandlung als auch bei Vernehmungen. Durch frühzeitiges Tätigwerden im Ermittlungsverfahren kann häufig eine Vernehmung des Geschädigten als Zeuge in der öffentlichen Hauptverhandlung vermieden werden.
Diskret und effektiv gehen wir auch gegen Diskriminierungen und Bedrohungen vor.
Wir sind Fachanwälte für Strafrecht, individuell stark, als Team schlagkräftig.
Strafverteidigung ist unsere Leidenschaft. Überwiegend vertreten und beraten wir Unternehmen oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus langjähriger Berufserfahrung wissen wir, wie man Verfahren führt und gewinnt.
Wir führen unsere Mandanten sicher durch die Krise und haben neben den strafrechtlichen Sanktionen auch die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Folgen im Blick.
Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl in der Hauptverhandlung als auch bei Durchsuchungen und Verhaftungen. Durch frühzeitiges Tätigwerden im Ermittlungsverfahren kann eine Hauptverhandlung häufig vermieden werden.
Auch gegen eine Vermögensabschöpfung gehen wir diskret und effektiv vor.
Ist ein Unternehmen von Zwangsmaßnahmen - Durchsuchung | Verhaftung | Beschlagnahme - betroffen, droht dem Betroffenen ein hoher persönlicher Schaden und dem Unternehmen ein irreparabler Imageverlust.
Der beabsichtigte Überraschungseffekt einer Durchsuchung führt dazu, dass sich der Beschuldigte unerwartet einer Vielzahl von Ermittlungsbeamten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerbehörden gegenübersieht.
Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir nicht nur die Durchsuchungspraxis der verschiedenen Ermittlungsbehörden, sondern können auch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme beurteilen. Als Strafverteidiger achten wir darauf, dass nur die nach der Strafprozessordnung (StPO) zulässigen Gegenstände mitgenommen und beschlagnahmt werden.
Gegen eine unzulässige Beschlagnahme kann Beschwerde eingelegt werden.
Kommt es zur Verhaftung eines Beschuldigten, haben wir die Möglichkeit, mit der Haftbeschwerde dagegen vorzugehen.
Aufgrund unserer langjährigen praktischen Erfahrung als Wirtschaftsanwälte kennen wir die Risiken von Zwangsmaßnahmen und können gezielt dagegen vorgehen. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir den Ablauf von Ermittlungsverfahren aus erster Hand und moderieren den Umgang mit den Ermittlungsbehörden.
Seit 2009 sieht die Strafprozessordnung das Recht auf einen Zeugenbeistand vor.
Dafür gibt es gute Gründe: Der Zeuge ist verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen.
Ist unklar, ob sich ein Zeuge durch seine Aussage selbst belasten könnte, begleiten wir Zeugen als Zeugenbeistand. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind seit Jahren mit der Begleitung von Zeugen in Straf- und Wirtschaftsverfahren vertraut und führen vor der Vernehmung intensive Gespräche zu den typischen Themen
- Gefahr der Selbstbelastung,
- Strafbarkeitsrisiken durch Falschaussagen,
- Auskunftsverweigerungsrechte des Zeugen,
- Durchsetzung des Rügerechts bei unzulässigen Fragen.
Der verletzte Zeuge hat weitergehende Rechte nach der Strafprozessordnung. Er ist selbständiger Verfahrensbeteiligter und kann sich dem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen.
Im Adhäsionsverfahren kann das Opfer einer Straftat seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
Unsere Fachanwälte für Strafrecht begleiten Zeugen zu Vernehmungen, treten als Nebenkläger vor Gericht auf und machen im Adhäsionsverfahren Geldforderungen geltend.
Besteht der Verdacht, dass ein Unternehmen durch eigene Mitarbeiter oder externe Dritte geschädigt worden sein könnte, ist eine unternehmensinterne Untersuchung (Internal Investigations) durch spezialisierte Strafrechtler sinnvoll.
- Fehlverhalten kann frühzeitig erkannt und abgestellt werden,
- weitere Straftaten können verhindert oder abgewendet werden
- Folgeschäden minimiert werden.
Durch die Aufklärung und Bewertung von Sachverhalten werden gerichtsfeste Beweismittel gewonnen, mit deren Hilfe arbeitsrechtliche (Abmahnung, außerordentliche Kündigung) oder strafrechtliche Sanktionen (Strafanzeige) rechtssicher durchgesetzt werden können.
Was Unternehmen häufig übersehen: Auch für das Unternehmen selbst besteht die Möglichkeit, sich aktiv in das Strafverfahren einzubringen und so das Unternehmen zu schützen.
Durch die Beauftragung eines eigenen Strafverteidigers können Unternehmen das Verfahren aktiv mitgestalten.
Als Fachanwälte für Strafrecht beachten wir bei internen Untersuchungen die notwendigen strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, um die Erkenntnisse später gerichtsfest umsetzen zu können. Durch eine rechtskonforme Vorgehensweise stellen wir sicher, dass unsere Mandanten mit internen Ermittlungen einen maximalen Mehrwert gegenüber Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gegnern erzielen.
SCHULTE.|Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei und verfügt über eine langjährige, praxiserprobte Expertise bei internen Ermittlungen in Unternehmen.
Compliance ist auch für kleine und mittlere Unternehmen ein Thema.
Das Unternehmen geht ein hohes Risiko ein, wenn gesetzliche Vorschriften durch Mitarbeiter nicht eingehalten werden. Denn Gesetzesverstöße führen zu Strafen, Bußgeldern und vor allem zu einem Imageschaden für das Unternehmen.
Mit der richtigen Compliance-Strategie halten sich Mitarbeiter nicht nur an geltendes Recht, sondern auch an das Wertesystem ihres Unternehmens. Dementsprechend haben sich Compliance Management Systeme (CMS) in Unternehmen als Mittel zur Rechtsbefolgung und Selbstregulierung etabliert.
Das Fehlen eines Compliance-Systems führt zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken für das Unternehmen und das Management. Entsprechend dient ein Compliance-Programm der Vermeidung haftungsrelevanter Risiken. sowie der Vermeidung persönlicher Haftung. Dabei gibt es kein 'one size fits all'; das Compliance-System muss auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sein.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger kennen wir die potentiellen strafrechtlichen Risiken, können uns gezielt dagegen absichern und ein strafrechtliches Compliance-System installieren. Als Fachanwälte für Strafrecht kennen wir Strafverfahren aus erster Hand; das unterscheidet uns von anderen Beratern.
Mit individuell zugeschnittenen Leitfäden hilft unser juristisches Kompetenzteam Unternehmen, strafrechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren. Wir erstellen individuelle Leitfäden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und führen Schulungen durch, beispielsweise zum Umgang mit Kunden oder Social Media.